Kategorien
Stiftungsgeschäft

Was ist das Stiftungsgeschäft?

Durch das sogenannte Stiftungsgeschäft veranlasst der Stifter oder die Stiftern eine Stiftungsbehörde, seinen oder ihren Antrag auf eine Stiftungserrichtung zu prüfen. Im juristischen Sinne ist es also eine Willenserklärung, eine Stiftung gründen zu wollen – ein Angebot, das von der Aufsichtsbehörde angenommen werden muss, um gültig zu werden.

Das Angebot des Stifters oder der Stifterin, ihr Vermögen an die Stiftung abzutreten, ist immer verbindlich. Das ist nötig, damit die Stiftung als juristische Person später einen Anspruch gegen die stiftende Person hat, das Vermögen zu erhalten. 

Anforderungen 

Die Anforderungen an das Stiftungsgeschäft lassen sich aus §81 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ableiten. 

  1. Das Stiftungsgeschäft muss immer die verbindliche Erklärung des Stifters oder der Stifterin enthalten, eine Stiftung des privaten Rechts errichten und Vermögen daran abtreten zu wollen. 
  2. Es muss schriftlich eingereicht und handschriftlich unterschrieben werden. Ein Notar ist nicht notwendig. 
  3. Jedes Stiftungsgeschäft muss die Stiftungssatzung enthalten, die mindestens Name und Sitz der Stiftung, den Stiftungszweck, Angaben zur Vermögensausstattung und Angaben zum ersten Vorstand der Stiftung umfasst. 

Das Stiftungsgeschäft wird mit mindestens den genannten Angaben schriftlich bei der zuständigen Behörde zur Prüfung eingereicht. 

Weitere Artikel