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Treuhandstiftung

Was ist ein Treuhandstiftung?

Stiftungen unterscheiden sich nicht nur nach dem Zweck, den sie verfolgen, sondern auch nach der Art und Weise, wie das Stiften an sich vonstatten geht. Tritt der Stifter oder die Stifterin das Vermögen an die juristische Person, die sie mit der Stiftung gründet, ab, dann handelt es sich um eine selbstständige Stiftung. 

Tritt der Stifter oder die Stifterin das Vermögen aber an eine andere Person (Treuhänder), natürlich oder juristisch, ab, spricht man von einer Treuhandstiftung.

Das gestiftete Vermögen geht als Sondervermögen in das Vermögen des Treuhänders ein. Dieser hat die Aufgabe, den Willen des Stifters und damit den Stiftungszweck zu verfolgen. Man spricht hier auch von einer unselbstständigen Stiftung. 

2019 bezifferte der Bundesverband Deutscher Stiftungen die treuhänderischen Stiftungen in Deutschland auf 22.000 Stück. Am Stichtag des 31. Dezembers 2019 gab es laut des Bundesverbandes gleichzeitig circa 23.000 rechtsfähige Stiftungen. Einen großen Unterschied in der Beliebtheit gibt es also nicht.

Trotzdem ist die Treuhandstiftung eine attraktive Alternative zur rechtsfähigen Stiftung, da sie mit geringerem Verwaltungsaufwand verbunden ist. 

Unterschiede zur rechtsfähigen Stiftung

Treuhandstiftungen werden auch als nicht rechtsfähige Stiftung bezeichnet. Die selbstständige, rechtsfähige Stiftung wird durch ihren Vorstand selbst zur juristischen Person und kann Träger von Rechten und Pflichten sein.

Bei einer Treuhandstiftung funktioniert das nicht, schließlich verwaltet das Vermögen eine natürliche Person, die die Stiftung in rechtlichen Belangen selbst vertritt. Steuerrechtlich werden Treuhandstiftungen trotzdem wie eine rechtsfähige Stiftung behandelt. 

Wie gründe ich eine Treuhandstiftung?

Um eine Treuhandstiftung zu gründen, muss lediglich ein Schenkungsvertrag zwischen dem oder der Stiftenden und dem Treuhänder entstehen. Sobald das gestiftete Vermögen übertragen beziehungsweise ausgehändigt wird, ist der Schenkungsvertrag schon wirksam.

Eine Bekundung durch einen Notar oder eine Notarin oder die Anerkennung durch eine Stiftungsbehörde ist hier also nicht nötig. Einen schriftlichen Stiftungssatz sollte man aber trotzdem aufsetzen. 

Wer die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung genießen möchte, muss eine Anerkennung darauf bei der Finanzdirektion einreichen. 

Kündigen 

Einen Schenkungsvertrag kann man nicht revidieren. Deshalb kann man eine Treuhandstiftung nicht einfach “kündigen”. Der Stifter oder die Stifterin kann aber im Vertrag festhalten, dass er oder sie ein Recht darauf hat, den Träger zu wechseln oder die Stiftung von einer Treuhandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung zu verwandeln. 

Von der Treuhandstiftung zur selbstständigen Stiftung 

Die erforderlichen finanziellen Mittel für eine selbstständige Stiftung liegen mit 50.000 bis 100.000 Euro hoch. Wer mit einer Stiftungsidee nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann zuerst eine Treuhandstiftung gründen, sie später in eine selbstständige Stiftung umwandeln und aufstocken. 

Gleiches gilt für Stifter und Stifterinnen, die sich über den Zweck ihrer Stiftung noch nicht ganz im Klaren sind. Der in der Stiftungssatzung angegebene Zweck einer selbstständigen Stiftung muss sehr konkret verfolgt werden.

Bei einer Treuhandstiftung sind die Möglichkeiten offener, man kann verschiedenes ausprobieren und so herausfinden, was die Stiftungssatzung der späteren selbstständigen Stiftung umfassen sollte. 

Wer kann Treuhänder sein?

Der Bundesverband unterscheidet Treuhänder in drei verschiedene Kategorien, wenngleich jede natürliche oder juristische Person als Treuhänder gewählt werden kann: 

  1. etablierte Treuhänder: Stiftungszentren, die aufgrund ihrer Spezialisierung besonderes Wissen aufweisen. 
  2. Treuhänder mit regionalem oder inhaltlichem Schwerpunkt: Bürgerstiftungen, Kommunen, die regionale Stiftungen verwalten, gemeinnützige Dachstiftungen, Vereine oder Verbände, die für Stiftungen mit ähnlichen Zwecken zuständig sind
  3. Treuhänder, die an direkte Träger gebunden sind: Sie profitieren in Teilen von Stiftungsmitteln des Trägers (Theater, Universitäten, Kirchengemeinden)

Der gewählte Treuhänder sollte dem Stifter oder der Stifterin in jedem Fall viel Transparenz gewähren und vertrauensvoll sein, schließlich überlässt der Stifter oder die Stifterin ihm sein oder ihr Vermögen. Vom Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es ein Qualitätssiegel, an dem man gute Treuhandstiftungsverwaltungen erkennt. 

Vorteile und Nachteile einer Treuhandstiftung

VorteileNachteile
geringere Kosten wenig VerwaltungsaufwandStiftungsarbeit und Verwaltungsarbeit in einer juristischen oder natürlichen Personkein steuerlicher Nachteil muss sich nicht nach Vorgaben einer Aufsicht richten Treuhänder kann die Stiftungssatzung frei interpretieren finanzielle Abhängigkeit vom Treuhänder und Insolvenzrisiko kann nicht ehrenamtlich geführt werden 

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