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Unternehmensverbundene Stiftung

Was ist eine Unternehmensverbundene Stiftung?

Eine Stiftung zu deren Vermögen ein ganzes Unternehmen oder die Beteiligung an einem Unternehmen gehört, nennt man unternehmensverbundene Stiftung. Ob eine Stiftung unternehmensverbunden ist, entscheidet also nicht der Stiftungszweck sondern die Art des Vermögens der Stiftung.

Diese Form der Stiftung wird als überwiegend privatnützig angesehen, da sie gewinnbringend für die Unternehmerfamilie und ihre Mitarbeiter ist.

Die Bezeichnungen für unternehmensverbundene Stiftungen reichen von Stiftungsunternehmen über Unternehmensstiftungen bis hin zu gewerblichen Stiftungen. Diese Art von Stiftungen dient meistens als reine Einnahmequelle, besonders wenn das Unternehmen in personeller Hinsicht von der Stiftung getrennt ist, das Unternehmen damit immer austauschbar bleibt.

Manchmal werden unternehmensverbundene Stiftungen auch gegründet, um die Unternehmensführung zu regeln. In diesem Fall müssen aber immer noch weitere Interessen, wie die Sicherung von Arbeitsplätzen vertreten werden, damit die Stiftung nicht als unzulässige Selbstzweckstiftung gilt. 

Bei unternehmensverbundenen Stiftungen wird zwischen Unternehmensträgerstiftungen und Beteiligungsträgerstiftungen unterschieden. 

Unternehmensträgerstiftung

Eine Unternehmensträgerstiftung hat in ihrem Vermögen nicht nur Anteile eines Unternehmens, sondern betreibt ein ganzes Unternehmen in ihrer Rolle der juristischen Person. Die Stiftung trägt alle Rechten und Pflichten des Unternehmens.

Da rechtsfähige Stiftungen immer einer Aufsichtsbehörde unterliegen, wird im Endeffekt das ganze Unternehmen von einer Aufsicht kontrolliert. Das wird oft als unpraktisch und zeitaufwendig angesehen, weshalb Unternehmensträgerstiftungen nur wenig beliebt sind. 

Beteiligungsträgerstiftung

Beteiligungsträgerstiftungen betreiben kein ganzes Unternehmen sondern halten Beteiligungen daran. Das funktioniert oft im Zusammenhang mit einer Familienstiftung. Dann spricht man von einer Doppelstiftung.

Eine Stiftung ist aber erst dann eine echte unternehmensverbundenen Stiftung, wenn sie die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens besitzt und damit einen entsprechend großen Einfluss darauf hat. Die Stiftung ist dann weisungsbefugt, wodurch bei ihr die Entscheidungsgewalt über das Unternehmen liegt. 

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