Was unter einen Verein zählt, ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Demnach besteht er aus einer Personenvereinigung mit einer Verfassung einer Körperschaft. Die Personenvereinigung wird als eine Einheit eingesehen und deshalb mit einer Bezeichnung betitelt – dem Vereinsname. Von den Mitgliedern des Vereins, die gleichzeitig auch dessen Träger sind, gehen alle Entscheidungen aus.
Ein Stiftungsverein ist eine Mischform einer Stiftung und eines Vereins. Dabei ist die Mischform eigentlich ein Verein, betitelt sich aber mit dem Begriff Stiftung.
Beispielhaft ist dafür ein Verein, der ein Vermögen stiftet oder ein Verein, der mit Vermögen ausgestattet ist und dieses auf Grundlage der Vereinssatzung weiter erhält und sich deshalb als eine Art Stiftung ansieht.
Der Begriff “Stiftung” darf dabei aber nicht irreführend verwendet werden. Deshalb muss ein Zusatz im Namen immer klarstellen, dass es sich eigentlich um die Rechtsform eines Vereins handelt.