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Unternehmensverbundene Stiftung

Familienstiftung und Unternehmen

Unternehmensstiftungen sind Stiftungen, die selbst als juristische Person Unternehmen betreiben. In der Praxis häufiger sind aber die “Beteiligungsträgerstiftungen”, die auch unter die Unternehmensstiftungen fallen. Bei dieser Form hält die Stiftung aber lediglich (große) Anteile an Unternehmen.

Besonders für Familienstiftungen ist das Prinzip der Unternehmensstiftungen interessant, denn sie bieten die Möglichkeit zu mehr Ertrag und gleichzeitig größerer Sicherheit für den Bestand des Familienunternehmens in der Zukunft.

Dabei errichtet der Inhaber des Familienunternehmens eine Familienstiftung, der er das Unternehmen als Stiftungsvermögen überträgt. 

Vorteile 

Unternehmensgewinne einer natürlichen Person werden meist höher versteuert als die einer juristischen Person. Das bedeutet, dass eine Ausschüttung an eine juristische Person wie eine Stiftung mehr Ertrag durch niedrigere Besteuerung erzielen kann. Wie hoch die Besteuerung genau ist, hängt jedoch von den jeweiligen Rechtsformen ab. 

Neben dem ertraglichen Vorteil liegt ein weiterer Vorteil im Schutz des Unternehmens. Ein Unternehmen, das an eine Stiftung übertragen wurde, gehört der Stiftung als juristische Person.

Streitigkeiten oder Ansprüche von Personen können damit keinen Einfluss mehr auf das Familienunternehmen haben, denn dafür müsste ein Anspruch gegen die Stiftung vorliegen.

Nachteile

Stiftungen unterliegen in der Regel der Aufsicht einer Stiftungsbehörde. Ein Unternehmen, das (zu Teilen) einer Stiftung gehört, fällt dann ebenfalls in den Aufsichtsbereich. Dadurch fühlen sich Unternehmensführungen oft unter Druck gesetzt. 

Außerdem erfordert die Übertragung eines Unternehmens an eine Stiftung viel Weitsicht und Planung. Schließlich ist der frühere Unternehmensinhaber rechtlich nicht mehr die alleinige Entscheidungsinstanz über das Familienunternehmen in der Hand der Stiftung.

Trotzdem errichtet der Unternehmensinhaber die Stiftung nach seinem Willen und setzt diesen in der Stiftungssatzung fest – im Endeffekt behält er also die Oberhand.

Ein letzter Punkt ist die Besteuerung. Während die niedrigere Besteuerung der  Gewinnausschüttung an juristische Personen ein Vorteil ist, gleichen die Steuervorteile der Unternehmensstiftung nicht denen von gemeinnützigen Stiftungen.

Bei der Gründung einer solchen Stiftung wird also mit der Übertragung der Unternehmensanteile die Schenkungssteuer fällig. Bei einer Familienstiftung wird außerdem alle 30 Jahre ein Erbschaftsfall fingiert – damit wird der Anfall der Erbschaftssteuer zumindest planbar gemacht. 

Alternative: Holding GmbH

Wer mehr Wert auf Ertragsvorteile als auf Unternehmenssicherung legt, kann als Alternative zur Unternehmensstiftung auch eine Holding GmbH in Betracht ziehen. Dabei werden Gesellschaftsanteile nicht in eine Stiftung, sondern ein gesondertes Unternehmen eingebracht, an dem der Gesellschafter Anteile erhält.

Die Schutzfunktion greift hier nicht: Schließlich sind die Anteile im persönlichen Besitz des Unternehmers und dadurch durch Ansprüche gegen ihn angreifbar.

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Unternehmensverbundene Stiftung

Was ist eine Unternehmensverbundene Stiftung?

Eine Stiftung zu deren Vermögen ein ganzes Unternehmen oder die Beteiligung an einem Unternehmen gehört, nennt man unternehmensverbundene Stiftung. Ob eine Stiftung unternehmensverbunden ist, entscheidet also nicht der Stiftungszweck sondern die Art des Vermögens der Stiftung.

Diese Form der Stiftung wird als überwiegend privatnützig angesehen, da sie gewinnbringend für die Unternehmerfamilie und ihre Mitarbeiter ist.

Die Bezeichnungen für unternehmensverbundene Stiftungen reichen von Stiftungsunternehmen über Unternehmensstiftungen bis hin zu gewerblichen Stiftungen. Diese Art von Stiftungen dient meistens als reine Einnahmequelle, besonders wenn das Unternehmen in personeller Hinsicht von der Stiftung getrennt ist, das Unternehmen damit immer austauschbar bleibt.

Manchmal werden unternehmensverbundene Stiftungen auch gegründet, um die Unternehmensführung zu regeln. In diesem Fall müssen aber immer noch weitere Interessen, wie die Sicherung von Arbeitsplätzen vertreten werden, damit die Stiftung nicht als unzulässige Selbstzweckstiftung gilt. 

Bei unternehmensverbundenen Stiftungen wird zwischen Unternehmensträgerstiftungen und Beteiligungsträgerstiftungen unterschieden. 

Unternehmensträgerstiftung

Eine Unternehmensträgerstiftung hat in ihrem Vermögen nicht nur Anteile eines Unternehmens, sondern betreibt ein ganzes Unternehmen in ihrer Rolle der juristischen Person. Die Stiftung trägt alle Rechten und Pflichten des Unternehmens.

Da rechtsfähige Stiftungen immer einer Aufsichtsbehörde unterliegen, wird im Endeffekt das ganze Unternehmen von einer Aufsicht kontrolliert. Das wird oft als unpraktisch und zeitaufwendig angesehen, weshalb Unternehmensträgerstiftungen nur wenig beliebt sind. 

Beteiligungsträgerstiftung

Beteiligungsträgerstiftungen betreiben kein ganzes Unternehmen sondern halten Beteiligungen daran. Das funktioniert oft im Zusammenhang mit einer Familienstiftung. Dann spricht man von einer Doppelstiftung.

Eine Stiftung ist aber erst dann eine echte unternehmensverbundenen Stiftung, wenn sie die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens besitzt und damit einen entsprechend großen Einfluss darauf hat. Die Stiftung ist dann weisungsbefugt, wodurch bei ihr die Entscheidungsgewalt über das Unternehmen liegt. 

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