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Bürgerstiftung

Was ist eine Bürgerstiftung?

Wenn sich eine Person von ihrem Vermögen trennt, um das Gemeinwohl zu fördern, spricht man in der Regel von einer Stiftung. Die Person, von der das Vermögen stammt, ist dann ein Stifter beziehungsweise eine Stifterin. 

Eine Bürgerstiftung entsteht nicht nur durch einen einzelnen Stifter, sondern durch einen Zusammenschluss mehrerer Bürger einer Stadt oder Region, die gemeinsam stiften. Das ist zu großen Teilen Geld, aber auch Engagement wie Zeit und Ideen. Die Grundidee dieser Stiftungsart besteht in Bürgern für Bürger. 

Ziele einer Bürgerstiftung

Das Ziel von Bürgerstiftungen liegt darin, örtlich und regional wirksam zu werden. Das funktioniert zu Teilen auch durch die Finanzkraft der ortsansässigen Wirtschaft. Die Unternehmen können sich in der Öffentlichkeit zu bestimmten Themen profilieren und den Bürgern gleichzeitig die Chance geben, Ziele und Ideen in eigener Regie umzusetzen. Zusätzlich zu eigenen Projekten fördern die meisten Bürgerstiftungen auch andere ortsansässige Initiativen. 

Wie bei allen Stiftungen ist also auch hier ein wichtiges Ziel, das Stiftungskapital zu vergrößern, um möglichst viele Erträge aus der Stiftung zu gewinnen. Mit diesen Erträgen kann sich dann für die Stadt und andere Projekte eingesetzt werden. Genauso wichtig ist aber, dass die Bürgerstiftung dabei wirtschaftlich und politisch unabhängig bleibt.

Damit sich möglichst viele Stifterinnen und Stifter beteiligen, ist es meist von Vorteil, wenn eine Bürgerstiftung wirksame Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Dadurch wird das Engagement und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger angekurbelt. 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Organisation 

Wichtig für Bürgerstiftungen ist Transparenz und Partizipation bezogen auf die innere Organisation. Deshalb sollte es mindestens zwei Gremien geben: Den Vorstand und den Stiftungsrat. Der Vorstand hat dabei eine operative Funktion, die vom Stiftungsrat kontrolliert wird. Der Stiftungsrat handelt im Sinne der strategischen Ausrichtung, also des langfristigen Zwecks der Stiftung – bei Bürgerstiftungen ist der Zweck meistens recht breit aufgestellt. 

Da eine Bürgerstiftung gemeinnützige Zwecke fördert, also im Sinne der Allgemeinheit handelt, sind sie gemäß §51 der Abgabenordnung steuerbegünstigt. Das bedeutet, dass sie von Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuer befreit sind. Im Falle von Schenkungen oder Zuwendungen aus Erbschaften fällt auch die Grunderwerbsteuer weg. Außerdem müssen bei Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nur Erträge versteuert werden, die die Freibeträge überschreiten.

Der Begriff “Bürgerstiftung” taucht in den gesetzlichen Bestimmungen für Stiftungen nicht konkret auf. Bürgerstiftungen können also in einer Vielzahl von Formen auftreten. Um den Begriff einzugrenzen, hat der Arbeitskreis Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen 10 konkret formulierte Merkmale einer Bürgerstiftung entwickelt. 

Vorsicht: Bürgerstiftungen haben keine festen Mitglieder. Achten Sie deshalb darauf, dass sich die Stiftung nicht in Richtung eines Vereins entwickelt. Der ursprüngliche Stifterwillen sollte trotz wechselnder Mitglieder immer im Vordergrund stehen. 

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