Unternehmensstiftungen sind Stiftungen, die selbst als juristische Person Unternehmen betreiben. In der Praxis häufiger sind aber die “Beteiligungsträgerstiftungen”, die auch unter die Unternehmensstiftungen fallen. Bei dieser Form hält die Stiftung aber lediglich (große) Anteile an Unternehmen.
Besonders für Familienstiftungen ist das Prinzip der Unternehmensstiftungen interessant, denn sie bieten die Möglichkeit zu mehr Ertrag und gleichzeitig größerer Sicherheit für den Bestand des Familienunternehmens in der Zukunft.
Dabei errichtet der Inhaber des Familienunternehmens eine Familienstiftung, der er das Unternehmen als Stiftungsvermögen überträgt.
Vorteile
Unternehmensgewinne einer natürlichen Person werden meist höher versteuert als die einer juristischen Person. Das bedeutet, dass eine Ausschüttung an eine juristische Person wie eine Stiftung mehr Ertrag durch niedrigere Besteuerung erzielen kann. Wie hoch die Besteuerung genau ist, hängt jedoch von den jeweiligen Rechtsformen ab.
Neben dem ertraglichen Vorteil liegt ein weiterer Vorteil im Schutz des Unternehmens. Ein Unternehmen, das an eine Stiftung übertragen wurde, gehört der Stiftung als juristische Person.
Streitigkeiten oder Ansprüche von Personen können damit keinen Einfluss mehr auf das Familienunternehmen haben, denn dafür müsste ein Anspruch gegen die Stiftung vorliegen.
Nachteile
Stiftungen unterliegen in der Regel der Aufsicht einer Stiftungsbehörde. Ein Unternehmen, das (zu Teilen) einer Stiftung gehört, fällt dann ebenfalls in den Aufsichtsbereich. Dadurch fühlen sich Unternehmensführungen oft unter Druck gesetzt.
Außerdem erfordert die Übertragung eines Unternehmens an eine Stiftung viel Weitsicht und Planung. Schließlich ist der frühere Unternehmensinhaber rechtlich nicht mehr die alleinige Entscheidungsinstanz über das Familienunternehmen in der Hand der Stiftung.
Trotzdem errichtet der Unternehmensinhaber die Stiftung nach seinem Willen und setzt diesen in der Stiftungssatzung fest – im Endeffekt behält er also die Oberhand.
Ein letzter Punkt ist die Besteuerung. Während die niedrigere Besteuerung der Gewinnausschüttung an juristische Personen ein Vorteil ist, gleichen die Steuervorteile der Unternehmensstiftung nicht denen von gemeinnützigen Stiftungen.
Bei der Gründung einer solchen Stiftung wird also mit der Übertragung der Unternehmensanteile die Schenkungssteuer fällig. Bei einer Familienstiftung wird außerdem alle 30 Jahre ein Erbschaftsfall fingiert – damit wird der Anfall der Erbschaftssteuer zumindest planbar gemacht.
Alternative: Holding GmbH
Wer mehr Wert auf Ertragsvorteile als auf Unternehmenssicherung legt, kann als Alternative zur Unternehmensstiftung auch eine Holding GmbH in Betracht ziehen. Dabei werden Gesellschaftsanteile nicht in eine Stiftung, sondern ein gesondertes Unternehmen eingebracht, an dem der Gesellschafter Anteile erhält.
Die Schutzfunktion greift hier nicht: Schließlich sind die Anteile im persönlichen Besitz des Unternehmers und dadurch durch Ansprüche gegen ihn angreifbar.